Die Trauerfeier findet am Sarg statt, etwa eine Woche später erfolgt die Urnenbeisetzung.
Wenn es möglich und gewünscht ist, kann der Verstorbene noch einmal aufgebahrt werden.
Anschließend erfolgt eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt (wiederholte Überprüfung der Identität, ...).
Auf Wunsch dürfen Angehörige bei der Einäscherung dabei sein.